„Bildungsprämie“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

Prämiengutscheine dienen der individuellen beruflichen Weiterbildung (Kurse und Prüfungen).
Im Rahmen des Beratungsgespräches soll Ihr persönliches Weiterbildungsziel ermittelt werden
und geprüft werden, ob Sie die persönlichen Voraussetzungen für einen Prämiengutschein
erfüllen und ob die Weiterbildung gefördert werden kann.

Prämiengutscheine bis max. 500,00 € können Erwerbstätige in Deutschland erhalten,
deren zu versteuerndes Jahreseinkommen unter 25.600 € (51.200 € bei gemeinsam Veranlagten) liegt.

Für einen Prämiengutschein kommen grundsätzlich Maßnahmen in Frage, die

  • - außerhalb des Betriebes stattfinden, dem Sie angehören,
  • - Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln, die dem beruflichen Fortkommen dienen
  • - und über arbeitsplatzbezogene Anpassungsfortbildungen hinausgehen.

Sie können nur für Kurse oder Prüfungen eingesetzt werden, die vor dem Beratungsgespräch noch nicht gebucht sind.

Gutscheine werden nicht ausgestellt für:


  • betriebliche Anpassungsqualifizierungen und Trainings,

  • Weiterbildung im Rahmen der allgemeinen Lebensführung,

  • anderweitig staatlich geförderte oder förderfähige Weiterbildungen (wenn Sie z.B. bereits eine Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds erhalten oder Anspruch auf das „Meister-BAföG“ haben),

  • Einzelunterricht, Informationsveranstaltungen, Fachtagungen, Kongresse oder Messen.

Die Voraussetzungen werden individuell im Beratungsgespräch geklärt. Sind diese nicht erfüllt und kann daher kein Prämiengutschein ausgestellt werden, kann die Beratungsstelle Ihnen andere Möglichkeiten zur Erreichung des Weiterbildungszieles aufzeigen. Pro Person und pro Kalenderjahr kann nur ein Beratungsgespräch durchgeführt werden. Das Beratungsgespräch ist für Sie kostenlos.

Ein Beratungsgespräch kann nur stattfinden, wenn Sie folgende Unterlagen vorlegen:

  • die nachfolgende, unterschriebene Einwilligungserklärung nach dem Bundesdatenschutzgesetz,
  • ein Lichtbildausweis (Ausweis, Pass, Führerschein u. a.)
  • den Einkommensteuerbescheid des letzten oder vorletzten Kalenderjahres, eine    
    Nichtveranlagungsbescheinigung (NVB) oder eine Lohnbescheinigung des Arbeitgebers,
  • falls Sie nicht Deutsche/r sind: eine Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis.

Wo können Sie eine Bildungsprämie beantragen?

In der Kreisvolkshochschule Gotha Schützenallee 31
Ansprechpartner: Frau Strumpf, Tel. 03621 8230-44, E-Mail h.strumpf@vhs-gotha.de

Weitere Informationen erhalten Sie
unter 0800-2623000 (kostenlose Hotline) und auf www.bildungspraemie.info

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